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am 12. Mai 2009

Letzte Aktualisierung:
30.8.2009

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Nachsuche

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  • Wenn es zu einem Unfall mit Wild gekommen ist, sichern Sie bitte zunächst die Unfallstelle.
     
  • Benachrichtigen Sie - wenn möglich - den örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Dieser veranlaßt alles weitere. Sollte das nicht möglich sein, informieren Sie die Polizei (Notruf 110).
     
  • Markieren Sie an der Unfallstelle die Fluchtrichtung des Tieres, beispielsweise mit einem Taschentuch, Flatterband oder anderen geeigneten Materialien. Besonders wichtig: Laufen Sie dem Stück Wild nicht hinterher, dadurch würden eventuell wichtige Spuren vernichtet.
     
  • Getötete Tiere haben an der Unfallstelle zu verbleiben, sind aber - wenn möglich - aus dem laufenden Verkehr zu entfernen.
     
  • Wenn das Stück Wild durch den Zusammenprall verletzt und geflüchtet ist, muß es nachgesucht werden. Dieses wird in der Regel durch den Jagdausübungsberechtigten veranlaßt. In einem solchen Fall kann die »Stiftung Elisabeth Mierendorff - Hilfe für Tiere in Not -« helfen. Von ihr werden speziell ausgebildete Nachsuchegespanne vermittelt. In den Jägerschaften der Region stehen dafür geeignete Jagdgebrauchshunde und Jäger zur Verfügung.

Hier finden Sie unsere Hilfe für Tiere in Not

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